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Gebäudeenergieberatung
Wohngebäude, Nichtwohngebäude oder Mischgebäude... wir beraten Sie gern.
Die erste Wärmeschutzverordnung (WSCHVO) trat 1977 in Kraft mit dem Ziel den Energieverbrauch durch bauliche
Maßnahmen zu reduzieren. In den Jahren 1984 und 1995 wurde diese Verordnung jeweils überarbeitet.
Durch diese höheren Anforderungen wurden die Fenster dichter, es wurden Anforderungen an die Sanierung
und ein zulässiger Heizwärmebedarf eingeführt. Erstmals machte man sich Gedanken zum sommerlichen Wärmeschutz.
Seit dem Februar 2002 gibt es die Energieeinsparverordnung. Die Anforderungen betrachtet man nun differenzierter und
unter verschärften Gesichtspunkten. Man bestimmt nun nicht mehr allein den Wärmebedarf, sondern auch den Primärenergiebedarf, der darüber
Auskunft geben soll wie effizient und umweltfreundlich die Anlagentechnik ist. In den Jahren 2004, 2007, 2009 und 2014
wurde diese Verordnung abermals überarbeitet und verschärft.
Das Einsparpotential ist groß. Wir helfen Ihnen gern bei Ihrer Planung. Denn einfach "drauflos" zu sanieren
kann zu Problemen führen. Ein Gebäude ist als Ganzes zu sehen. Übersieht man Anschlüsse oder Details, an denen
verschiedene Materialien aufeinander treffen, kann es zu Feuchteproblemen kommen, die eventuell zur Schimmelbildung führen.
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