Energieausweis

In der Energieeinsparverordnung 2007 (ENEV 2007) wurde die Einführung des Energieausweises festgelegt. Damit soll offen dargestellt werden, wie viel Energie die Bewohner verbrauchen bzw. das Gebäude an Energiebedarf hat. So wie es bei Autos oder Haushaltsgeräten schon gang und gäbe ist.

Es darf selbstverständlich jeder Eigentümer freiwillig einen Ausweis ausstellen lassen. Aber zum Teil wird es auch zur Pflicht. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz oder es handelt sich zum Beispiel um ein kleines Einfamilienhaus, welches vom Eigentümer selbst bewohnt, nicht vermietet oder nicht verkauft wird, ist der Energieausweis keine Pflicht. Aber bei einer Neuvermietung (auch -verpachtung) oder einem Verkauf soll nun ein Energieausweis vorgelegt werden.

Ob nun der Ausweis auf Grundlage des Verbrauchs oder des Bedarfs Pflicht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohnungen dürfen Sie selbst wählen zwischen einem verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen dürfen Sie nur dann zwischen den beiden Auswiesen wählen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 gebaut wurden oder sie später auf diesen Standard gebracht worden sind.

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Dipl.- Ing. (FH) BDB Architektin Marion Höper - Sollingstraße 29A - 37603 Holzminden - Tel: 05531 . 1274968 | Impressum